Lizenzbedingungen (EULA)
der Materna Virtual Solution GmbH
Diese Lizenzbedingungen (EULA) der Materna Virtual Solution GmbH, Mühldorfstraße 8, 81671 München (nachfolgend „MVS“ genannt) regeln die Nutzung von Software Komponenten (nachfolgend „MVS-Software“ genannt), die der Kunde direkt von der MVS oder von einem Partner bzw. Reseller durch einen Softwareüberlassungsvertrag (nachfolgend der „Vertrag“) erworben hat.
Inhalt
- Geltungsbereich der Lizenzbedingungen
- Vertragsgegenstand
- Bereitstellung der MVS-Software
- Schutz der Software, Zurückbehaltungsrecht, Freigabe- oder Nutzungssperre
- Nutzungsumfang
- Installation
- Mängelansprüche
- Haftung
- Software von Drittanbietern
- Audit
- Beendigung des Vertrages
- Datenschutz
- Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich der Lizenzbedingungen
- Diese Lizenzbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftskunden. Für den Zweck dieser Lizenzbedingungen gilt ein Kunde (ob natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft) als „Geschäftskunde“, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder der eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches rechtliches Sondervermögen ist.
- Sofern der Kunde während der Vertragslaufzeit zusätzlich Lizenzen für die MVS-Software von der MVS erwirbt, gelten auch für diese zusätzlichen Lizenzen diese Lizenzbedingungen, selbst wenn hierauf nicht explizit Bezug genommen
- Diese Lizenzbedingungen gelten auch für alle Korrekturen oder Updates der Komponenten der MVS-Software, die der Kunde in Verbindung mit diesen Lizenzbedingungen erhält.
- Diese Lizenzbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Lizenzbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn MVS den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
- MVS räumt dem Kunden an den im Vertrag festgelgten Komponenten der MVS-Software das auf die Vertragslaufzeit zeitlich befristete Nutzungsrecht gem. Ziffer 5 ein.
- Updates und Support sind nicht Bestandteil des Vertrages und können über einen zusätzlichen Support- und Wartungsvertrag vereinbart werden.
3. Bereitstellung der MVS-Software
- Der Kunde kann die MVS-Software Komponenten, soweit verfügbar, als App aus dem Apple App-Store oder Google Playstore herunterladen. Alternativ stellt MVS die Komponenten der MVS-Software als Software-Pakete zum Download zur Verfügung.
- Die Lizenzinformationen werden als Lizenzdatei bereitgestellt.
4. Schutz der Software, Zurückbehaltungsrecht, Freigabe- oder Nutzungssperre
- Alle Rechte am geistigen Eigentum der MVS-Software und der vollständigen Benutzungsdokumentation sowie an allen sonstigen Leistungen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung durch die MVS geschaffen werden, verbleiben bei der MVS GmbH, sofern sie dem Kunden unter diesen Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Das schließt alle Konzepte, Ideen, Designdokumente, Algorithmen, Softwarecodes und alle diesbezüglichen Dokumente und Daten mit ein.
- Der Kunde verpflichtet sich, die zur zeitlich befristeten Nutzung überlassene MVS-Software oder Teile davon ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der MVS weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen oder diese zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, in sie einzugreifen, zu deassembilieren, abgeleitete Werke zu erstellen, öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen. Mit der MVS-Software verbundenes Schriftmaterial darf der Kunde nicht vervielfältigen, übersetzen, abändern oder hiervon abgeleitete Werke erstellen. Als Dritter gilt nicht, wer eines der Endgeräte des Kunden benutzt, auf dem die MVS-Software vertragsgemäß installiert ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, die in den Komponenten der MVS-Software enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtevorbehalte unverändert beizubehalten und sie insbesondere nicht zu entfernen oder zu verändern. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
- Bei vertragswidrigem Verhalten behält sich die MVS vor, nach angemessener zeitlicher Vorankündigung die überlassene Software nicht freizugeben oder zu sperren oder das Zurückbehaltungsrecht in anderer Weise auszuüben.
5. Nutzungsumfang
- Die MVS räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete, gemäß diesen Lizenzbedingungen begrenzte und nicht übertragbare Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der MVS-Software sowie der zugehörigen Benutzungsdokumentation ein. Die Weiterentwicklung der MVS-Software und die Überlassung neuer Versionen ist nicht geschuldet. Die MVS ist allerdings dazu berechtigt, dem Kunden nach eigenem Ermessen weiterentwickelte oder neue Versionen der MVS-Software zur Verfügung zu stellen, unter anderem um eventuelle Fehler der zu ersetzenden Version beseitigen.
- Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur zeitlich befristeten Nutzung überlassene MVS-Software durch die Anzahl an Nutzern auf der Anzahl an Endgeräten je erworbener Lizenz, wie jeweils im Vertrag angegeben, zu installieren und zu nutzen, sofern diese Endgeräte und das instalierte Betriebssystem gemäß der Produktbeschreibung mit den Komponenten der MVS-Software kompatibel sind.
- Ein zeitgleiches Installieren, Vorrätig halten oder Benutzen der Komponente der MVS-Software auf mehr Endgeräten als Anzahl an Endgeräten je Lizenz im Vertrag angegeben ist, ist unzulässig.
- Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder Nutzer, dem er die MVS-Software zur Verfügung stellt und der Endgeräte mit installierten Komponenten der MVS-Software nutzt, diese Lizenzbedingungen einhält.
- Die MVS-Software wird dem Kunden alleinig im Objektcode zur Verfügung gestellt. Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich MVS zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes der Software. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. Eine Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) ist ausdrücklich untersagt.
- Dem Kunden ist die Vermietung oder eine anderweitige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der MVS-Software an Dritte, ob zeitlich limitiert oder permanent, nicht gestattet. Der Kunde darf die MVS-Software einschließlich der Benutzungsdokumentation und des sonstigen Begleitmaterials an Dritte weder veräußern noch überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen. Zulässig ist jedoch die Nutzung der MVS-Software auf den Endgeräten des Kunden durch die Nutzer (z.B. Mitarbeiter des Kunden) dieser Endgeräte, soweit Ziff. 5.4 sichergestellt ist.
6. Installation
- Die Installation der MVS-Software erfolgt durch den Kunden.
7. Mängelansprüche
- MVS übernimmt die Gewähr, dass die MVS-Software nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich. Solche Mängel der MVS-Software einschließlich der Dokumentation und sonstiger Unterlagen werden von der MVS während der Vertragslaufzeit nach entsprechender Mängelanzeige durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben.
- Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl der MVS durch kostenfreie – soweit dem Kunden zumutbar gegebenenfalls auch mehrfache – Updates oder Releases einer neuen Version der MVS-Software, Nachbesserung oder Ersatzlieferung („Nacherfüllung“).
- Das Recht des Kunden zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn der MVS hinreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von der MVS verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Im Übrigen bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
- Die Verpflichtung der MVS zur Mängelbehebung betrifft die jeweils letzte, vom Kunden übernommene Fassung der MVS-Software. Eine neue Fassung ist vom Kunden zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln dient. Bei Überlassung einer neuen Fassung der MVS-Software ist die jeweils ausgetauschte Fassung zu vernichten oder auf Verlangen an MVS herauszugeben.
- Der Kunde darf etwaige Mängel der MVS-Software weder selbst noch durch Beauftragung Dritter beseitigen. § 69d Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.
- Sofern der Kunde Komponenten der MVS-Software durch die MVS hosten lässt, übernimmt die MVS keine Gewährleistung dafür, dass diese Komponenten der MVS-Software jederzeit verfügbar und unterbrechungsfrei arbeiten.
8. Haftung
- MVS haftet dem Kunden stets unbeschränkt
- a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- b) nach dem Produkthaftungsgesetz
- c) bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie
- d) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die MVS, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
- MVS haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit MVS eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr Die Haftung gemäß Ziff. 8.1 b – c bleibt hiervon unberührt.
- Bei Verlust von Daten haftet MVS nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von MVS tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
- Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen MVS gelten Ziff. 8.1 bis Ziff. 8.4 entsprechend.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung der MVS für verschuldete Mängel sowie ihre Verantwortlichkeit für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
9. Software von Drittanbietern
- Die MVS-Software enthält Software von Drittanbietern, für die zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen/Lizenzbedingungen gelten können. Die enthaltene Drittanbieter-Software und deren Lizenzbedingungen können in der MVS-Software im Menu „Einstellungen“ eingesehen und können auf Anfrage vorab zur Verfügung gestellt werden.
- MVS steht dafür ein, dass die MVS-Software frei von Rechten Dritter ist, die die Nutzung durch den Kunden einschränken könnte. Für den Fall, dass der Kunde aufgrund von Schutzrechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen wird, wird Virtual Solution nach besten Kräften den Kunden bei der Verteidigung und/oder Abwehr dieses Anspruchs, sowie der Lösung der daraus resultierenden Probleme unterstützen.
10. Audit
- Solange der Kunde die MVS-Software einsetzt, darf MVS die Nutzung der MVS-Software entweder selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten prüfen („Audit“), vorausgesetzt, MVS kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an.
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Audits der MVS zu kooperieren, MVS in erforderlichem Umfang zu unterstützen und Zugang zu allen relevanten Informationen zu gewähren. Der normale Geschäftsbetrieb des Kunden wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismäßig gestört.
- Zudem verpflichtet sich der Kunde, für eine nicht von den Rechten des Kunden gedeckte Nutzung der MVS-Software anfallende Vergütungen innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung der MVS nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist MVS berechtigt, ihre technische Unterstützung, die Nutzungsrechte und/oder diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MVS nicht für Kosten einzustehen hat, die dem Kunden durch seine Mithilfe bei Audits der MVS entstehen.
11. Beendigung des Vertrages
- Nach Vertragsbeendigung wird MVS die Nutzung der MVS-Software durch den Kunden sperren und der Kunde unverzüglich die Nutzung einstellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Vertragsbeendigung die gesamte MVS-Software auf allen seinen Geräten, auch auf allen seinen Servern auf denen sie installiert ist, vollständig und endgültig zu löschen. Dies beinhaltet alle weiteren Kopien der MVS-Software.
- Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gem. Ziffer 10.1 und 10.2 nicht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der letzmaligen Jahresvergütung fällig. Die Geltungmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt MVS unbenommen.
12. Datenschutz
- Für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen mit dem Kunden und zur internen Bearbeitung der Geschäftsvorgänge setzt die MVS elektronische Datenverarbeitung ein. Dies geschieht bei der Installation der MVS-Software wie auch beim Betrieb der MVS-Software.
- In Komponenten der MVS-Software werden zur Registrierung die E-Mail-Adressen der Nutzer an die MVS übertragen und zentral gespeichert. Daten, die für den Betrieb der MVS-Software relevant sind, wie z.B. die Lizenzgültigkeit, Lizensierte Module und Funktionen, werden zentral auf Servern der MVS gespeichert, soweit die Lizensierung keine SDS Umgebung on Premise ist.
- Die MVS erhebt, verarbeitet und nutzt diese personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich für die Erfüllung dieses Vertrages, bewahrt diese personenbezogenen Daten sicher auf und übermittelt sie nicht an Dritte. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch die MVS ist für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich und somit gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung rechtmäßig.
- Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung der MVS verwiesen, die unter https://www.virtual-solution.com/de/datenschutz/ abgerufen werden kann.
- Sofern im Rahmen der Erbringung der Leistungen die MVS personenbezogene Daten des Kunden erhalten und diese im Auftrag und auf Weisung des Kunden verarbeiten sollte, oder sofern im Rahmen der Erbringung der Leistungen die MVS auf die Systemumgebung des Kunden zugreifen sollte, wobei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung schließen – die MVS ist hierbei berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.
13. Allgemeine Bestimmungen
- Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MVS nicht berechtigt, Forderungen und/oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig oder teilweise abzutreten bzw. zu übertragen oder diesen Vertrag als Ganzes auf einen Dritten zu übertragen.
- Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.
- Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980) findet keine Anwendung. Eine Zurückweisung auf ausländisches Recht nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts (IPR) wird ausgeschlossen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München/Bundesrepublik Deutschland. Die MVS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.